Diese Hausordnung wird gemäß § 44 Abs. 1 sowie § 64 Abs. 2 lit. d SchUG erlassen. Sie regelt das Zusammenleben an der HTL Fulpmes und dient der Sicherheit, dem Schutz und einem respektvollen Schulklima.
§1 Geltungsbereich
Diese Hausordnung gilt für:
- alle Räumlichkeiten des Schulgebäudes und des schuleigenen Areals,
- angemietete oder mitbenutzte Räumlichkeiten (z. B. Turnsaal),
- alle Schulveranstaltungen und schulischen Arbeitsstellen.
§2 Zutritt und Aufenthalt
Das Betreten und Verlassen des Schulgebäudes erfolgt ausschließlich über den Haupteingang. Schulfremde Personen melden sich im Sekretariat an. Nebeneingänge dürfen nur durch Berechtigte und gesichert (Chip, Schlüssel, Code) benutzt werden. Zutrittsregelungen sind sichtbar bekannt gemacht.
Unterrichtszeiten:
Montag bis Freitag
1. Stunde 08.00 - 08.50
2. Stunde 08.50 - 09.40
3. Stunde 09.55 - 10.45
4. Stunde 10.45 - 11.35
5. Stunde 11.40 - 12.30
6. Stunde Mittagspause
7. Stunde 13.30 - 14.20
8. Stunde 14.20 - 15.10
9. Stunde 15.20 - 16.10
10. Stunde 16.10 - 17.00
11. Stunde 17.05 - 17.55
Der Aufenthalt im Schulgebäude ist frühestens ab 15 Minuten vor Beginn der ersten und bis 15 Minuten nach Ende der letzten Unterrichtsstunde gestattet. Während Pausen und Freistunden halten sich Schülerinnen und Schüler in den vorgesehenen Aufenthaltsbereichen oder Klassenräumen auf. Das Betreten fremder Klassen- oder Sonderräume ist ohne Erlaubnis nicht gestattet. Das Verlassen des Schulgeländes ist während der Unterrichtszeiten nur mit Genehmigung (bei Minderjährigen mit Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten) erlaubt.
§3 Regeln und Pflichten
Für alle schulischen Aktivitäten gilt: Teilnehmende finden sich rechtzeitig, vorbereitet und in angemessener Ruhe am jeweiligen Veranstaltungsort ein.
Erscheint eine laut Stundenplan vorgesehene Lehrperson 15 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht, ist dies durch die Klassensprecherin bzw. den Klassensprecher der Direktion zu melden.
Klassenräume dürfen nur in Hausschuhen betreten werden. In Werkstätten ist die vorgeschriebene Arbeitskleidung zu tragen, im Turnsaal die angeordnete Sportbekleidung.
Auf dem gesamten Schulgelände gilt ein Verbot für alle Nikotinprodukte, Rauch-, Dampf- und Suchtmittel (nach § 2 Abs. 1 SMG). Waffen im Sinne des Waffengesetzes, gefährliche Gegenstände und Pyrotechnik sind untersagt.
Maschinen, Geräte und Einrichtungen sind ordnungsgemäß und sorgfältig zu behandeln und nach der Verwendung auszuschalten. Für vorsätzliche Beschädigungen ist Schadenersatz zu leisten.
Ordnung, Sauberkeit und Mülltrennung sind von allen einzuhalten. Unterrichtsräume sind sauber, gelüftet und ordnungsgemäß zu verlassen. Dabei sind alle Fenster geschlossen, die Tafel gelöscht, der Sonnenschutz hochgekurbelt und die Vorhänge geöffnet.
In den Pausen ist auf Ruhe und Sicherheit zu achten. Der Aufenthalt in Werkstätten während der Pausen ist untersagt. Das Sitzen auf Fensterbänken und der Mauerbank im ersten Stock des Werkstättentraktes ist verboten.
Laufen sowie die Nutzung von Sportgeräten (z. B. Skateboards) ist im Schulgebäude untersagt. Gefahrensituationen wie beispielsweise Brand oder Rauch sowie Verletzungen sind unverzüglich zu melden. Alarm-, Flucht-, Notfall- und Interventionspläne sind einzuhalten. Fundgegenstände sind beim Schulwart oder im Sekretariat abzugeben.
Im Schulgebäude und bei Schulveranstaltungen tragen beauftragte Lehrpersonen und beauftragtes Schulpersonal Verantwortung für Aufsicht und Sicherheit. Auffälligkeiten oder Grenzverletzungen sind ernst zu nehmen und weiterzuleiten.
Sonderunterrichtsräume (Labors, EDV-, CAD-Räume etc.) sind außerhalb der Unterrichtszeiten versperrt zu halten.
§4 Verhalten und Kommunikation
Ein respektvoller Umgang ist verpflichtend. Beleidigendes, diskriminierendes, sexualisiertes oder entwürdigendes Verhalten sowie entsprechende Sprache sind im gesamten schulischen Kontext untersagt. Verstöße werden von Lehrpersonen oder Schulpersonal angesprochen, dokumentiert und gemäß den vorgesehenen schulischen Maßnahmen behandelt.
Lehrpersonen und Schulpersonal achten auf eine professionelle Gestaltung von Nähe und Distanz. Körperliche Kontakte, private Nachrichten oder Einzelgespräche erfolgen ausschließlich in einem pädagogisch begründeten, transparenten und angemessenen Rahmen. 1-zu-1-Gespräche erfolgen transparent, sichtbar oder dokumentiert (einsehbare Räume oder Bereiche durch Fenster, offene Türen o.ä. ).
Bei persönlichen Anliegen oder Grenzverletzungen können Schülerinnen und Schüler sich an Klassenvorstände, Vertrauenslehrpersonen oder die Schulleitung wenden. Entsprechende Kontaktmöglichkeiten werden durch die Homepage, über Teams und durch den Klassenvorstand bekannt gemacht.
§5 Digitale Endgeräte und Kommunikation
Mobile Geräte sind im Unterricht ausgeschaltet bzw. nur nach Anweisung der Lehrperson zu verwenden.
Digitale Kommunikation im schulischen Kontext erfolgt sachlich, respektvoll und über dafür vorgesehene Kanäle. Das Recht auf persönliche Integrität, am geistigen Eigentum und eigenen Abbild werden respektiert, digitale Inhalte mit persönlichem Bezug nur im allseitigen Konsens erstellt, verarbeitet und weitergegeben.
Beleidigende, herabwürdigende oder grenzüberschreitende Inhalte sind unzulässig und werden gemäß §6 behandelt.
§6 Konsequenzen bei Verstößen
Verstöße gegen die Hausordnung werden dokumentiert und haben pädagogische oder disziplinäre Maßnahmen gemäß Schulrecht zur Folge. Die Maßnahmen orientieren sich am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und am Schutz aller Beteiligten.
Bei strafrechtlich relevanten Vorfällen erfolgt eine Meldung an die zuständigen Behörden.
